Über das universelle Recht, jede Software auf jedem Gerät zu installieren

Ein Offener Brief an die Gesetzgeber in der Europäischen Union

In Kopie: Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union

 

Softwaredesign ist entscheidend für das Ökodesign und die Nachhaltigkeit von Produkten und Hardware. Freie Softwaresysteme und -dienste ermöglichen eine Wiederverwendung und Anpassung sowie die Interoperabilität von Geräten. Das universelle Recht auf die freie Wahl von Betriebssystemen, Software und Dienstleistungen ist maßgeblich für eine nachhaltigere digitale Gesellschaft.

 

Die fortschreitende Digitalisierung von Infrastrukturen und Diensten geht einher mit einer stetig wachsenden Zahl elektronischer Geräte, die miteinander und/oder dem Internet verbunden sind – sei es im privaten, öffentlichen oder geschäftlichen Umfeld. Viele dieser Geräte benötigen jedoch bereits zu ihrer Herstellung mehr Energie und natürliche Ressourcen, als sie während ihrer gesamten Lebensdauer verbrauchen. Und viel zu viele dieser Geräte werden weggeschmissen und sind nicht reparierbar, nur weil die zugehörige Software nicht länger funktioniert oder nicht mehr aktualisiert wird.

 

In dem Moment, in dem die vorinstallierte Software Nutzerinnen und Nutzer daran hindert, ihre Hardware weiter zu verwenden, hindern restriktive Eigentumsmodelle zugleich daran, sich selbst zu helfen und die Geräte weiter zu nutzen. Die Einschränkungen reichen vom Sperren der Hardware über technische Barrieren durch die Verwendung proprietärer Software bis hin zu rechtlichen Einschränkungen durch Softwarelizenzen und Nutzungsvereinbarungen. Auf diese Weise verhindern Hersteller meist die Reparaturfähigkeit, sowie die Wiederverwendung und den Zugriff auf ihre Geräte. Es führt auch dazu, dass die Geräte oft selbst nach dem Kauf nicht vollständiges Eigentum der Kundinnen und Kunden sind. Sie können auf ihren eigenen Geräten nicht die Software installieren, die sie möchten. Solange wir eine von uns gewünschte Software nicht auf unserem eigenen Gerät installieren können, besitzen wir dieses nicht.

 

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses offenen Briefes,

  • erkennen, dass der freie Zugang zu Hardware und Software bestimmt, wie lange oder wie oft ein Gerät verwendet oder wiederverwendet werden kann.
  • erklären die erhöhte Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit unserer Geräte als unumgänglich für eine nachhaltigere digitale Gesellschaft.

Deshalb fordern wir die Gesetzgeber in der Europäischen Union auf, die historische Chance zu nutzen und durch ein universelles Recht, jede Software auf jedem Gerät zu installieren und auszuführen, uns eine nachhaltigere Nutzung elektronischer Produkte und Geräte zu ermöglichen. Zu diesem Zweck fordern wir:
 

  • Das Recht auf die freie Wahl von Betriebssystemen und Software die auf unseren Geräten ausgeführt wird

    Unsere Tablets, Telefone und andere verbundene Geräte sind Allzweckcomputer. Das Ersetzen von Software und Betriebssystemen auf diesen Geräten ermöglicht es uns, die anfängliche Lebensdauer eines Gerätes zu verlängern und unsere wertvolle Hardware somit voll auszuschöpfen. Um unsere Ressourcen auf kreative und nachhaltige Weise wiederverwenden und umfunktionieren zu können, benötigen wir das universelle Recht, jedes Betriebssystem und jede Software auf jedem unserer Geräte zu installieren und entwickeln zu können. Jegliche rechtlichen, technischen oder sonstigen Hindernisse zur Wiederverwendung dieser Geräte dürfen nicht zugelassen werden.
     
  • Das Recht auf die freie Wahl von Online-Diensteanbietern für all unsere Geräte

    Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Wahl ausüben können, von welchen Online-Anbietern sie welchen softwarebezogenen Dienste in Anspruch nehmen wollen. Das heißt, sie können das Gerät eines Herstellers mit dem Dienst eines Anderen nutzen. Viele verbundene Geräte werden heutzutage unbrauchbar, nur weil ihre zugehörigen Online-Dienste offline gehen. Durch eine freie Wahl der Dienste können diese Geräte hingegen wiederverwendet werden, indem sie sich mit einem anderen Dienst verbinden können.

    Betriebssysteme und eingebettete Software bestimmen mögliche Interaktionen zwischen generischen Sensoren, Modulen und Systemen mit ihren verbundenen Online-Diensten. Damit Nutzerinnen und Nutzer die freie Wahl der Dienste ausüben können, muss es möglich sein das Gerät eines Herstellers mit jedem passenden Online-Dienst zu verwenden, der von einer Drittpartei oder auch von ihnen selbst bereitgestellt wird. Dazu müssen verbundene Dienste sowie die Software auf vernetzten Geräten und deren Anwendungen unter Verwendung offener Standards sowohl Interoperabilität als auch die volle Funktionalität des ursprünglichen Zweckes eines Gerätes untereinander bieten.
     
  • Geräte sind interoperabel und mit offenen Standards kompatibel

    Softwaredesigns und -architekturen bestimmen die Zugänglichkeit und Kompatibilität von Hardware über Standards, Treiber, Tools und Schnittstellen. Proprietäre Software und Protokolle behindern den Wettbewerb zwischen Herstellern, untergraben die Reparaturfähigkeit von Geräten und schaffen eine künstliche Inkompatibilität verschiedener Geräte innerhalb derselben Infrastruktur. Die Interoperabilität verschiedener Geräte ist jedoch entscheidend für den Aufbau suffizienter, nachhaltiger und langlebiger IT-Infrastrukturen. Um solch eine Interoperabilität zu ermöglichen, müssen Hersteller sicherstellen, dass alle Daten, die zum Ausführen der primären Funktion eines Gerätes erforderlich sind, mit offenen Standards kompatibel sind und in offene Standards importiert/exportiert werden können.
     
  • Der Quellcode von Treibern, Tools und Schnittstellen wird unter einer freien Lizenz veröffentlicht

    Kleinere Komponenten eines Gerätes erfordern oft spezielle Treiber, Tools und Schnittstellen, um zu funktionieren. Nutzerinnen und Nutzer benötigen vollen Zugriff und eine freie Wiederverwendbarkeit des Quellcodes dieser Treiber, Tools und Schnittstellen, um ein Gerät vollständig zu analysieren und es in den Aufbau verschiedener miteinander verbundener Geräte integrieren zu können. Die Wiederverwendbarkeit des Quellcodes ist auch der Schlüssel zur Ausübung eines vollen Rechts auf Reparatur durch Drittparteien - von professionellen Reparaturwerkstätten über Reparaturcafés bis hin zu Endnutzerinnen und -nutzern.

    Eine freie Lizenz ist jede Lizenz, die allen Menschen die vier Freiheiten gibt, die Software zu jedem Zwecke zu verwenden, zu studieren, zu teilen und zu verbessern, insbesondere alle Lizenzen Freier Software, auch als Open-Source bekannt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Treibern, Tools und Schnittstellen unter einer solchen freien Lizenz nach erfolgtem Markteintritt ist der Schlüssel für den vollen Zugriff auf unsere Geräte und die Ausübung des universellen Rechts auf Reparatur.

 

#Ecodesign #RightToRepair #FreeSoftware #UpcyclingAndroid

 

Hier findest du den Brief auf der Website der Free Software Foundation Europe mit allen Unterzeichnenden.

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