Fragen & Antworten
- Allgemeines und Voraussetzungen
- Aktivitätsnachweis und Freistellungsbescheid
- Antragsverfahren
- Kostenplan
- Bewilligung
- Ausgaben und Verwendungsnachweis
- Öffentlichkeitsarbeit
- sonstiges
Ihr findet auf eure Frage keine Antwort? Schreibt uns bitte möglichst klar und knapp an reparieren@anstiftung.de
1. Allgemeines und Voraussetzungen
Frage: Kann eine Stadt, Kommune, Gemeinde (oder eine
Abteilung, wie z.B. Stadtentwicklung, das Landratsamt oder eine Einrichtung wie
Jugend- oder Bürgerhaus) die Trägerorganisation sein?
Antwort: Ja.
Frage: Wir sind Träger von mehreren Reparaturcafé-Standorten.
Können wir für jeden einzeln einen Förderantrag stellen?
Antwort: Nein. Pro Trägerorganisation ist nur eine Antragstellung möglich.
Frage: Wir haben verschiedene Initiativen (Fahrrad, Holz,
Nähwerkstatt) bei demselben gemeinnützigen Verein. Können wir mehrere Anträge
stellen?
Antwort: Nein. Pro gemeinnützige Organisation ist nur ein Antrag möglich. Ihr
könnt die Förderung aber auf die Initiativen aufteilen.
Frage: Wie verhält es sich mit einem bundesweiten Verband,
der Landes- und Ortsverbände unterhält? Ist dann der Ortsverband der Träger,
der den Antrag stellen darf?
Antwort: Sofern ein gültiger Freistellungsbescheid beigebracht werden kann, ja.
Frage: Muss meine Initiative "Repair Cafe" im
Titel haben?
Antwort: Nein. Wie ihr euch nennt bleibt euch überlassen.
Frage: Wir machen auch Veranstaltungen an Schulen. Sind die
auch förderfähig, d.h. zählen diese Veranstaltungen zu der Gesamtzahl dazu?
Antwort: Nein. Eure Initiative muss 2025 mindestens vier öffentliche
Veranstaltung, d.h. ohne „Zielgruppenbeschränkung“ durchführen.
Frage: Für unsere Initiative steht als Träger unsere Schule
in der Datenbank. Das ist eine gGmbH, die auch einen Freistellungsbescheid hat.
Wir haben alternativ auch noch einen Förderverein (e.V.), sollen wir besser den
einsetzen?
Antwort: Was für eure Zwecke besser passt.
Frage: Gibt es einen notwendigen Eigenanteil?
Antwort: Nein
Frage: Gibt es Mindestbetriebs oder -öffnungszeiten der
Initiative.
Antwort: Explizit nicht, als Richtwert sind mindestens zwei Stunden aber nicht
zu hoch gegriffen.
Frage: Kann eine Offene Werkstatt auch einen Antrag stellen?
Antwort: Förderfähig sind auch Selbsthilfewerkstätten. Voraussetzung ist, dass
es neben Infrastruktur und Öffnungszeiten/Terminen zum Reparieren auch Menschen
gibt, die beraten und helfen. Gemeinschaftlichkeit ist ein wesentliches
Kriterium, damit eine Reparaturgelegenheit als „Reparaturcafé“ förderfähig ist.
Wir behalten uns nach VII 9 der Förderrichtlinie Einzelfallentscheidungen vor.
Frage: Wir haben gerade erst gegründet. Wenn wir im Februar
den Antrag stellen und zwischen jetzt und der Antragstellung mindestens eine
Veranstaltung machen und dann noch vier weitere nach Antragstellung angeben -
funktioniert das?
Antwort: Sportlich, aber denkbar. Laut Förderrichtlinie VII 9 habt ihr aber
keinen Rechtsanspruch o.ä. auf Förderung. Wir behalten uns da eine Entscheidung
im Einzelfall vor.
Frage: Kann eine Initiative jetzt noch eingetragen werden?
Antwort: Ja
Frage: Spielt es eine Rolle, ob der Trägerverein noch
weitere öffentliche Fördermittel erhält, ggf. auch für denselben Zweck (z.B.
Landesmittel für Klimaschutz-Initiativen)?
Antwort: Nein
Frage: Ist der Fördertopf insgesamt begrenzt und gilt „first
come - first serve“?
Antwort: Nein. Das BMUV hat klar gemacht, dass alle förderberechtigten
Reparaturcafés eine Förderung erhalten sollen.
Frage: Bayern hat auch eine Förderinitiative aufgelegt. Wie
hängen diese beiden (BMUV und Bayern) Initiativen zusammen?
Antwort: Sie hängen nicht zusammen.
2. Aktivitätsnachweis und Freistellungsbescheid
Frage: Wie alt darf der Freistellungsbescheid maximal sein?
Antwort: Ein Freistellungsbescheid ist üblicherweise max. fünf Jahre ab
Ausstellungsdatum gültig. Ein vorläufiger Freistellungsbescheid ist max. drei
Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Frage: Träger unserer Initiative ist die Stadt. Reicht es,
wenn eine formlose Bestätigung, statt eines Freistellungsbescheides hochgeladen
wird?
Antwort: Ja.
Frage: Unsere Termine stehen im Programmheft des Trägers wie
weise ich das nach?
Antwort: Durch das Hochladen eines Scans des Programmheftes beispielsweise.
Frage: Unsere Termine stehen und standen immer auf der
Webseite des Trägers. Wie genau kann ich das nachweisen?
Antwort: Beispielsweise durch das Hochladen eines Screenshots der betreffenden
Webseite.
Frage: Reichen (eigene) Fotos von Aktivitäten für einen
Nachweis aus (z.B. Repaircafé "mobil" bei Stadtteilfesten etc.). Die
sommerliche Jahreszeit ist zu erkennen.
Antwort: Nein, eher nicht. Als valide sind Nachweise anzusehen, in denen Dritte
über die Reparatur-Initiative berichten beispielsweise.
Frage: Wenn bei euch auf der Seite in den letzten Jahren die
Termine unseres Repair Cafés im Kalender stehen, dann muss ich da nicht noch
einen extra Nachweis hochladen, oder?
Antwort: Genau. Dann ist kein gesonderter Aktivitätsnachweis nötig.
3. Antragsverfahren
Frage: Muss der Name der Initiative oder des Trägervereins
angegeben werden?
Antwort: Beides: Im Antragsformular gibt es Felder sowohl für die Stammdaten
der Reparatur-Initiative, als auch für die beantragende gemeinnützige
Einrichtung.
Frage: Wir haben derzeit keinen festen Reparaturstandort.
Wie ist das einzutragen?
Antwort: Tragt euren Hauptstandort ein.
Frage: Können mehrere Organisator*innen angegeben werden?
Antwort: Nein. Der Antrag kann nur von einer Organisator*in eingereicht werden,
auch wenn sich die Orga-Aufgaben mehrere Personen teilen. Einigt euch, wer von
euch das Formular ausfüllen und als Ansprechperson für die Antragstellung
fungieren soll.
Frage: Wie lange in der Vergangenheit müssen Veranstaltungen
nachgewiesen werden?
Antwort: Nachzuweisen ist, dass mindestens eine Reparaturveranstaltung vor dem
01.12.2024 durchgeführt worden ist.
Frage: Kann man nachträglich noch Termine für die
Vergangenheit eintragen
Antwort: Auch wenn vergangene Termine nach dem 01.12.2024 eingetragen werden,
muss ein Aktivitätsnachweis hochgeladen werden.
Frage: Geht dafür vielleicht auch ein Instagram Post über
die Veranstaltung?
Antwort: Aus dem Nachweis muss das Datum/die Daten der Termine eindeutig
hervorgehen.
Frage: Trägerorganisation ist ein gemeinnütziger Verein. Ist
dann dieser als Antragsteller anzugeben? Die Initiative ist Bestandteil des
Vereins.
Antwort: Ja. Gebt sowohl die Stammdaten der Reparatur-Initiative, als auch die
der gemeinnützigen Organisation an.
Frage: Stammdaten der Initiative und Stammdaten der
gemeinnützigen Trägerorganisation sind bei uns identisch. Müssen wir die Daten
zweimal eintragen?
Antwort: Ja.
Frage: Muss die Ansprechperson aus der Trägerorganisation
Vorstandsmitglied sein?
Antwort: Nein. Die Person muss aber über die Antragstellung Bescheid wissen,
denn sie wird im Bedarfsfall kontaktiert. Die verantwortlichen/involvierten
Stellen in der Trägerorganisation müssen auch informiert sein (z.B.
Buchhaltung/Administration).
Frage: Kann ich den Antrag aus zwischendurch ausdrucken um
das mit der Trägerschaft abzustimmen?
Antwort: Ein PDF wird erst durch Einreichung generiert, aber das
Antragsformular könnt ihr z.B. als Screenshot o.ä. ausdrucken.
Frage: Die Möglichkeit, einen 'Aktivitätsnachweis'
hochzuladen, wird mir nicht angezeigt. Wo finde ich diese Option?
Antwort: Wenn die Funktion „Aktivitätsnachweis hochladen“ nicht angezeigt wird,
dann habt ihr in der Vergangenheit bereits Termine über die Plattform
veröffentlicht und die Nachweispflicht entfällt.
4. Kostenplan
Frage: Ist die Anschaffung einer Werkbank eine „investive
Maßnahme“ oder zählt das eher zu „Raum und Veranstaltung“?
Antwort: Investive Maßnahme.
Frage: Sind Anschaffungen von IT für die Durchführung von
Kursen mit Besucher*innen förderfähig?
Antwort: Ja.
Frage: "Kram, den man zum Reparieren braucht" … sind
Verbrauchsmaterialien förderfähig?
Antwort: Ja (Förderrichtlinie II 1)
Frage: Sind Raumnutzungsgebühren (Miete) und Inventar wie
Regale, Tische sind förderungsfähig?
Antwort: Ja.
Frage: Ist auch die Erstattung von Fahrtkosten förderfähig?
Antwort: Ja, z.B. für Reparateur*innen, die sonst nicht kommen könnten.
Frage: Ist die Anschaffung eines 3D Druckers und Zubehör für
das Herstellen von Ersatzteilen, förderfähig?
Antwort: Ja.
Frage: Als was würde ich die Mitgliedschaftsgebühr beim
Verbund Offener Werkstätten e.V. markieren?
Antwort: Da mit der Mitgliedschaft eine Haftpflichtversicherung einhergeht
gehören derartige Ausgaben zu „Veranstaltung“
Frage: Bei uns kann man selber Stühle reparieren. Ist das
Material (Flechtrohr, Polsterstoff, Polsternägel, etc.) förderfähig?
Antwort: Ja.
Frage: Sind Materialbeschaffung für extern vergebene
Dienstleistungen förderfähig?
Antwort: Nein.
Frage: Sind externe vergebene Grafikleistungen für Plakate, Flyer
oder Homepage förderfähig?
Antwort: Nein, aber z.B. Druck- oder Betriebskosten.
Frage: Sind auch Lebensmittel förderfähig?
Antwort: Nein.
Frage: Sind auch Materialien wie Schläuche, Ketten oder
Speichen förderfähig?
Antwort: Bau- und Ersatzteile, die im Ganzen an den Teilnehmende übergehen,
sind nicht förderfähig. Also Flickzeug ja, Schläuche nein, Glieder oder Verschlüsse ja, ganze Ketten nein, Speichen ja, ganze Laufräder oder Felgen nein, Bremsbeläge ja, ganze Bremsen nein, Glühbirne ja, ganze Fahrradlampen nein ... und so fort.
Frage: Oder z.B. Fette, Öle, Lötzinn, Schrumpfschläuche,
Elkos etc.?
Antwort: Ja. Verbrauchsmaterialien sind förderfähig.
Frage: Können wir auch (teurere) Ersatzteile wie beispielsweise
Displays von Mobiltelefonen über die Förderung finanzieren?
Antwort: Nein. Bau- und Ersatzteile, die im Ganzen an den Teilnehmende
übergehen, sind nicht förderfähig
Frage: Die Durchführung von Fortbildungen bei kommerziellen
Anbietern zu buchen (EuP zum Beispiel) fällt nicht unter externe Dienstleistung
(Förderrichtlinie II 5), oder?
Antwort: Nein. Damit sind beispielsweise Renovierungs- oder
Installationsarbeiten gemeint.
Frage: Im Finanzplan habe ich keine Position für
Ehrenamtspauschalen gesehen. Wird das unter "Veranstaltungen"
kalkuliert?
Antwort: Es kommt darauf an, wofür Ehrenamtspauschalen gewährt werden sollen.
Geht es um Organisationsaufgaben o.ä. dann eher „Veranstaltung“, wenn z.B. im Rahmen von Fortbildungen, dann unter „Qualifikation“
Frage: Wir brauchen Werkzeuge, können aber noch keine
konkreten Anschaffungen und Kosten benennen. Muss im Kostenplan alles genau
spezifiziert sein?
Antwort: Im Kostenplan sollen Anschaffungen und Maßnahmen so spezifisch und
klar, wie möglich angegeben werden. Ist dies nicht möglich, dann geschätzte
Werte. Siehe auch Verwendungsnachweis!
Frage: Kann man dann für das Verbrauchsmaterial einen
Pauschalbetrag eintragen? Sonst müsste ja jeden Stecker oder Lötzinn einzeln
eintragen.
Antwort: Im Antrag kann ein „Sammelposten“ benannt werden, aber im
Verwendungsnachweis müssen die Verausgabungen beleghaft nachgewiesen werden.
Wenn ihr derlei Materialien gesammelt einkauft/bestellt, dann ist ja alles auf
einem Beleg ?
Frage: Wir wollen Werkzeuge anschaffen. Allerdings können
die aktuell nicht genau spezifiziert werden da die Anschaffung situativ
notwendig ist. Kann man daher Anschaffung von Werkzeug mit einer anzunehmenden
Summe im Kostenplan eingeben?
Antwort: Ja. Die tatsächlichen Anschaffungen müssen im Verwendungsnachweis
angegeben und beleghaft erfasst werden. Siehe Verwendungsnachweis.
Frage: Müssen für die geplanten Ausgaben die üblichen
"drei Angebote" eingeholt werden?
Antwort: Nein. Ihr stimmt laut Förderrichtlinie (VII 3) zu, die gewährten
Mittel „wirtschaftlich und sparsam“ einzusetzen.
Frage: Ich möchte/muss eine Position löschen, wie mache ich das?
Antwort: Links im Dropdown-Menü einer Zeile "Förderbreich wählen" einstellen und den Inhalt rechts davon löschen.
5. Bewilligung
Frage: Wie lange dauert die Bewilligung eines Antrages?
Antwort: Einreichung=Bewilligung. Der Button „Antrag jetzt einreichen“ ist erst
anklickbar, wenn alle erforderlichen Felder ausgefüllt und alle Nachweise
bestätigt wurden.
Frage: Einreichung = Bewilligung. Also wenn alles förmlich
stimmt, dann wird der Antrag genehmigt?
Antwort: Wenn der Antrag inhaltlich und formal passt, d.h. auch alle notwendigen Nachweise erbracht und positiv geprüft sind, kann der Button „Antrag jetzt
einreichen“ angeklickt werden. Es erfolgt eine automatisch generierte
Bewilligung und Benachrichtigung via E-Mail.
6. Ausgaben und Verwendungsnachweis
Frage: Wie muss die Rechnungsadresse bei Anschaffungen,
Kursen usw. lauten? Muss die Rechnungsadresse die gemeinnützige Organisation
sein, oder kann das auch eine Privatadresse sein?
Antwort: Die Rechnungsadresse sollte die der geförderten Einrichtung, d.h. der
gemeinnützigen Organisation sein.
Frage: Für den Beleg mit Kontoauszug, müssen die Ausgaben
(Überweisungen) direkt vom Konto der geförderten Initiative erfolgen?
Antwort: Im Bestfall ja.
Frage: In unserem Fall ist der Träger (Körperschaft d.ö.R.)
an einem ganz anderen Ort. Wie muss die Rechnungsadresse lauten, wenn die
Organisation vor Ort eine eigene Kassenführung hat?
Antwort: Im Regelfall sollte die Rechnungsadresse mit der beantragenden
Organisation korrespondieren. Abweichungen sind im Verwendungsnachweis
nachvollziehbar darzulegen.
Frage: In der Regel reicht als Beleg doch auch eine Quittung
bei Barzahlung beim Kauf gebrauchter Geräte von Privatpersonen (z.B. über
Kleinanzeigen), oder?
Antwort: Im Beispiel wäre eine solche Quittung Bestandteil einer
Auslagenerstattung, die die geförderte Organisation an die Privatperson
überweist, die den Kauf getätigt hat.
Frage: Angenommen ein Reparateur*in kauft Geräte ein, die
Rechnung wird auf den Trägerverein ausgestellt. Bezahlt wird vor Ort in bar
oder mit Kreditkarte der Reparateur*in. Die Auslagen werden dann vom
Trägerverein der Reparateur*in erstattet per Überweisung. Dieses könnte auch
bei Interneteinkauf so sein... Ist das
ok?
Antwort: Ja, sofern die Reparateur*in beim Trägerverein eine Auslagenerstattung
einreicht und die Originalbelege beifügt.
Frage: Wenn der Kostenplan die maximale Fördersumme
übersteigt, muss ich dann nur bis zu 3.000,--€ nachweisen oder über alles, was
angegeben wurde?
Antwort: Nachgewiesen werden müssen Ausgaben bis zur Höhe der gewährten
Förderung, d.h. maximal 3.000,--Eur
Frage: Inwiefern kann der Finanzplan noch geändert werden?
(Wenn z. B. einzelne Posten günstiger sind als gedacht, kann die Restsumme
umgewidmet werden auf weitere Posten?)
Antwort: Ihr könnt bis zu 20% der gewährten Förderung ohne vorherigen
Änderungsantrag umwidmen. Im Verwendungsnachweis müsst ihr diese Umwidmung dann
erläutern.
Frage: Muss die Beschaffung identisch mit der Antragsliste
sein, oder darf es Abweichungen geben? Wenn ja in welchem Umfang?
Antwort: Ihr könnt bis zu 20% der gewährten Förderung ohne vorherigen
Änderungsantrag umwidmen. Im Verwendungsnachweis müsst ihr diese Umwidmung dann
erläutern.
Frage: Wir würden gern versuchen einige Werkzeuge etc.
gebraucht zu erwerben. Da bekommt man mitunter ja nicht unbedingt eine
Rechnung. Kann so etwas auch für den Nachweis irgendwo aufgenommen werden?
Antwort: Sämtliche Verausgabungen müsst ihr laut Förderrichtlinie VII 5
beleghaft nachweisen, d.h. ihr müsst dafür Sorge tragen, einen entsprechenden
Nachweis für eine Zahlung zu bekommen (Quittung z.B.)
Frage: Ab wann können wir Geld ausgeben?
Antwort: Frühestens ab Zugang der Förderzusage. Idealerweise erst nach Mitteleingang.
Frage: Werden nicht alle Fördermittel verwendet oder
verringern sich Anschaffungskosten, müssen sie zurückgezahlt werden?
Antwort: Nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Frage: Wenn das Geld nicht ausgegeben werden kann, d.h. es
bleibt etwas übrig, da es günstiger zu erwerben war - Wie ist damit umzugehen?
Antwort: Nicht verwendete Mittel sind nach dem Bewilligungszeitraum
zurückzuzahlen.
Frage: Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn nicht
alles korrekt nachgewiesen werden kann?
Antwort: Ja.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Frage: Wo soll der Förderhinweis BMUV aufgehängt werden?
Antwort: Dort, wo die Reparaturveranstaltungen stattfinden.
Frage: Ist eine öffentlichkeitswirksame Veröffentlichung der
Förderung nicht sinnvoll oder auch notwendig?
Antwort: Mindestanforderung ist das Anbringen des Förderhinweises durch das
BMUV gemäß Förderrichtlinie VII. Wenn ihr darüber hinaus darüber berichten
wollt oder/und auch uns (anstiftung) als Unterstützerin nennen wollt, dann
freuen wir uns (und das BMUV auch).
Frage: Ich finde das Logo-Paket nicht mehr. Wo finde ich das?
Antwort: Das Logo-Paket wurde mit der automatisch erzeugten Förderzusage im Anhnag mitgesendet, ist im Backend unter "Förderantrag" zum Download hinterlegt oder kann HIER heruntergeladen werden.
8. Sonstiges
Frage: Haben wir eine Verpflichtung, Laufzettel für jede
Reparatur zu führen und die Statistik zu bedienen?
Antwort: Nein. Der digitale Laufzettel ist ein Feature unserer Plattform, das
ihr verwenden könnt, aber nicht müsst.