Fragen & Antworten



  1. Allgemeines und Voraussetzungen
  2. Aktivitätsnachweis und Freistellungsbescheid
  3. Antragsverfahren
  4. Kostenplan
  5. Bewilligung
  6. Ausgaben und Verwendungsnachweis
  7. Öffentlichkeitsarbeit
  8. sonstiges


Ihr findet auf eure Frage keine Antwort? Schreibt uns bitte möglichst klar und knapp an reparieren@anstiftung.de


1. Allgemeines und Voraussetzungen


Frage: Kann eine Stadt, Kommune, Gemeinde (oder eine Abteilung, wie z.B. Stadtentwicklung, das Landratsamt oder eine Einrichtung wie Jugend- oder Bürgerhaus) die Trägerorganisation sein?
Antwort: Ja.


Frage: Wir sind Träger von mehreren Reparaturcafé-Standorten. Können wir für jeden einzeln einen Förderantrag stellen?
Antwort: Nein. Pro Trägerorganisation ist nur eine Antragstellung möglich.


Frage: Wir haben verschiedene Initiativen (Fahrrad, Holz, Nähwerkstatt) bei demselben gemeinnützigen Verein. Können wir mehrere Anträge stellen?
Antwort: Nein. Pro gemeinnützige Organisation ist nur ein Antrag möglich. Ihr könnt die Förderung aber auf die Initiativen aufteilen.


Frage: Wie verhält es sich mit einem bundesweiten Verband, der Landes- und Ortsverbände unterhält? Ist dann der Ortsverband der Träger, der den Antrag stellen darf?
Antwort: Sofern ein gültiger Freistellungsbescheid beigebracht werden kann, ja.


Frage: Muss meine Initiative "Repair Cafe" im Titel haben?
Antwort: Nein. Wie ihr euch nennt bleibt euch überlassen.


Frage: Wir machen auch Veranstaltungen an Schulen. Sind die auch förderfähig, d.h. zählen diese Veranstaltungen zu der Gesamtzahl dazu?
Antwort: Nein. Eure Initiative muss 2025 mindestens vier öffentliche Veranstaltung, d.h. ohne „Zielgruppenbeschränkung“ durchführen.


Frage: Für unsere Initiative steht als Träger unsere Schule in der Datenbank. Das ist eine gGmbH, die auch einen Freistellungsbescheid hat. Wir haben alternativ auch noch einen Förderverein (e.V.), sollen wir besser den einsetzen?
Antwort: Was für eure Zwecke besser passt.


Frage: Gibt es einen notwendigen Eigenanteil?
Antwort: Nein


Frage: Gibt es Mindestbetriebs oder -öffnungszeiten der Initiative.
Antwort: Explizit nicht, als Richtwert sind mindestens zwei Stunden aber nicht zu hoch gegriffen.


Frage: Kann eine Offene Werkstatt auch einen Antrag stellen?
Antwort: Förderfähig sind auch Selbsthilfewerkstätten. Voraussetzung ist, dass es neben Infrastruktur und Öffnungszeiten/Terminen zum Reparieren auch Menschen gibt, die beraten und helfen. Gemeinschaftlichkeit ist ein wesentliches Kriterium, damit eine Reparaturgelegenheit als „Reparaturcafé“ förderfähig ist. Wir behalten uns nach VII 9 der Förderrichtlinie Einzelfallentscheidungen vor.


Frage: Wir haben gerade erst gegründet. Wenn wir im Februar den Antrag stellen und zwischen jetzt und der Antragstellung mindestens eine Veranstaltung machen und dann noch vier weitere nach Antragstellung angeben - funktioniert das?
Antwort: Sportlich, aber denkbar. Laut Förderrichtlinie VII 9 habt ihr aber keinen Rechtsanspruch o.ä. auf Förderung. Wir behalten uns da eine Entscheidung im Einzelfall vor.


Frage: Kann eine Initiative jetzt noch eingetragen werden?
Antwort: Ja


Frage: Spielt es eine Rolle, ob der Trägerverein noch weitere öffentliche Fördermittel erhält, ggf. auch für denselben Zweck (z.B. Landesmittel für Klimaschutz-Initiativen)?
Antwort: Nein


Frage: Ist der Fördertopf insgesamt begrenzt und gilt „first come - first serve“?
Antwort: Nein. Das BMUV hat klar gemacht, dass alle förderberechtigten Reparaturcafés eine Förderung erhalten sollen.


Frage: Bayern hat auch eine Förderinitiative aufgelegt. Wie hängen diese beiden (BMUV und Bayern) Initiativen zusammen?
Antwort: Sie hängen nicht zusammen.


 

2. Aktivitätsnachweis und Freistellungsbescheid


Frage: Wie alt darf der Freistellungsbescheid maximal sein?
Antwort: Ein Freistellungsbescheid ist üblicherweise max. fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ein vorläufiger Freistellungsbescheid ist max. drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.


Frage: Träger unserer Initiative ist die Stadt. Reicht es, wenn eine formlose Bestätigung, statt eines Freistellungsbescheides hochgeladen wird?
Antwort: Ja.


Frage: Unsere Termine stehen im Programmheft des Trägers wie weise ich das nach?
Antwort: Durch das Hochladen eines Scans des Programmheftes beispielsweise.


Frage: Unsere Termine stehen und standen immer auf der Webseite des Trägers. Wie genau kann ich das nachweisen?
Antwort: Beispielsweise durch das Hochladen eines Screenshots der betreffenden Webseite.


Frage: Reichen (eigene) Fotos von Aktivitäten für einen Nachweis aus (z.B. Repaircafé "mobil" bei Stadtteilfesten etc.). Die sommerliche Jahreszeit ist zu erkennen.
Antwort: Nein, eher nicht. Als valide sind Nachweise anzusehen, in denen Dritte über die Reparatur-Initiative berichten beispielsweise.


Frage: Wenn bei euch auf der Seite in den letzten Jahren die Termine unseres Repair Cafés im Kalender stehen, dann muss ich da nicht noch einen extra Nachweis hochladen, oder?
Antwort: Genau. Dann ist kein gesonderter Aktivitätsnachweis nötig.



3. Antragsverfahren


Frage: Muss der Name der Initiative oder des Trägervereins angegeben werden?
Antwort: Beides: Im Antragsformular gibt es Felder sowohl für die Stammdaten der Reparatur-Initiative, als auch für die beantragende gemeinnützige Einrichtung.


Frage: Wir haben derzeit keinen festen Reparaturstandort. Wie ist das einzutragen?
Antwort: Tragt euren Hauptstandort ein.


Frage: Können mehrere Organisator*innen angegeben werden?
Antwort: Nein. Der Antrag kann nur von einer Organisator*in eingereicht werden, auch wenn sich die Orga-Aufgaben mehrere Personen teilen. Einigt euch, wer von euch das Formular ausfüllen und als Ansprechperson für die Antragstellung fungieren soll.


Frage: Wie lange in der Vergangenheit müssen Veranstaltungen nachgewiesen werden?
Antwort: Nachzuweisen ist, dass mindestens eine Reparaturveranstaltung vor dem 01.12.2024 durchgeführt worden ist.


Frage: Kann man nachträglich noch Termine für die Vergangenheit eintragen
Antwort: Auch wenn vergangene Termine nach dem 01.12.2024 eingetragen werden, muss ein Aktivitätsnachweis hochgeladen werden.


Frage: Geht dafür vielleicht auch ein Instagram Post über die Veranstaltung?
Antwort: Aus dem Nachweis muss das Datum/die Daten der Termine eindeutig hervorgehen.


Frage: Trägerorganisation ist ein gemeinnütziger Verein. Ist dann dieser als Antragsteller anzugeben? Die Initiative ist Bestandteil des Vereins.
Antwort: Ja. Gebt sowohl die Stammdaten der Reparatur-Initiative, als auch die der gemeinnützigen Organisation an.


Frage: Stammdaten der Initiative und Stammdaten der gemeinnützigen Trägerorganisation sind bei uns identisch. Müssen wir die Daten zweimal eintragen?
Antwort: Ja.


Frage: Muss die Ansprechperson aus der Trägerorganisation Vorstandsmitglied sein?
Antwort: Nein. Die Person muss aber über die Antragstellung Bescheid wissen, denn sie wird im Bedarfsfall kontaktiert. Die verantwortlichen/involvierten Stellen in der Trägerorganisation müssen auch informiert sein (z.B. Buchhaltung/Administration).


Frage: Kann ich den Antrag aus zwischendurch ausdrucken um das mit der Trägerschaft abzustimmen?
Antwort: Ein PDF wird erst durch Einreichung generiert, aber das Antragsformular könnt ihr z.B. als Screenshot o.ä. ausdrucken.


Frage: Die Möglichkeit, einen 'Aktivitätsnachweis' hochzuladen, wird mir nicht angezeigt. Wo finde ich diese Option?
Antwort: Wenn die Funktion „Aktivitätsnachweis hochladen“ nicht angezeigt wird, dann habt ihr in der Vergangenheit bereits Termine über die Plattform veröffentlicht und die Nachweispflicht entfällt.



4. Kostenplan


Frage: Ist die Anschaffung einer Werkbank eine „investive Maßnahme“ oder zählt das eher zu „Raum und Veranstaltung“?
Antwort: Investive Maßnahme.


Frage: Sind Anschaffungen von IT für die Durchführung von Kursen mit  Besucher*innen förderfähig?
Antwort: Ja.

Frage: "Kram, den man zum Reparieren braucht" … sind Verbrauchsmaterialien förderfähig?
Antwort: Ja (Förderrichtlinie II 1)


Frage: Sind Raumnutzungsgebühren (Miete) und Inventar wie Regale, Tische sind förderungsfähig?
Antwort: Ja.


Frage: Ist auch die Erstattung von Fahrtkosten förderfähig?
Antwort: Ja, z.B. für Reparateur*innen, die sonst nicht kommen könnten.


Frage: Ist die Anschaffung eines 3D Druckers und Zubehör für das Herstellen von Ersatzteilen, förderfähig?
Antwort: Ja.


Frage: Als was würde ich die Mitgliedschaftsgebühr beim Verbund Offener Werkstätten e.V. markieren?
Antwort: Da mit der Mitgliedschaft eine Haftpflichtversicherung einhergeht gehören derartige Ausgaben zu „Veranstaltung“


Frage: Bei uns kann man selber Stühle reparieren. Ist das Material (Flechtrohr, Polsterstoff, Polsternägel, etc.) förderfähig?
Antwort:
Ja.


Frage: Sind Materialbeschaffung für extern vergebene Dienstleistungen förderfähig?
Antwort: Nein.


Frage: Sind externe vergebene Grafikleistungen für Plakate, Flyer oder Homepage förderfähig?
Antwort: Nein, aber z.B. Druck- oder Betriebskosten.


Frage: Sind auch Lebensmittel förderfähig?
Antwort: Nein.


Frage: Sind auch Materialien wie Schläuche, Ketten oder Speichen förderfähig?
Antwort: Bau- und Ersatzteile, die im Ganzen an den Teilnehmende übergehen, sind nicht förderfähig. Also Flickzeug ja, Schläuche nein, Glieder oder Verschlüsse ja, ganze Ketten nein, Speichen ja, ganze Laufräder oder Felgen nein, Bremsbeläge ja, ganze Bremsen nein, Glühbirne ja, ganze Fahrradlampen nein ... und so fort.


Frage: Oder z.B. Fette, Öle, Lötzinn, Schrumpfschläuche, Elkos etc.?
Antwort: Ja. Verbrauchsmaterialien sind förderfähig.


Frage: Können wir auch (teurere) Ersatzteile wie beispielsweise Displays von Mobiltelefonen über die Förderung finanzieren?
Antwort: Nein. Bau- und Ersatzteile, die im Ganzen an den Teilnehmende übergehen, sind nicht förderfähig


Frage: Die Durchführung von Fortbildungen bei kommerziellen Anbietern zu buchen (EuP zum Beispiel) fällt nicht unter externe Dienstleistung (Förderrichtlinie II 5), oder?
Antwort: Nein. Damit sind beispielsweise Renovierungs- oder Installationsarbeiten gemeint.


Frage: Im Finanzplan habe ich keine Position für Ehrenamtspauschalen gesehen. Wird das unter "Veranstaltungen" kalkuliert?
Antwort: Es kommt darauf an, wofür Ehrenamtspauschalen gewährt werden sollen. Geht es um Organisationsaufgaben o.ä. dann eher „Veranstaltung“, wenn z.B. im Rahmen von Fortbildungen, dann unter „Qualifikation“


Frage: Wir brauchen Werkzeuge, können aber noch keine konkreten Anschaffungen und Kosten benennen. Muss im Kostenplan alles genau spezifiziert sein?
Antwort: Im Kostenplan sollen Anschaffungen und Maßnahmen so spezifisch und klar, wie möglich angegeben werden. Ist dies nicht möglich, dann geschätzte Werte. Siehe auch Verwendungsnachweis!


Frage: Kann man dann für das Verbrauchsmaterial einen Pauschalbetrag eintragen? Sonst müsste ja jeden Stecker oder Lötzinn einzeln eintragen.
Antwort: Im Antrag kann ein „Sammelposten“ benannt werden, aber im Verwendungsnachweis müssen die Verausgabungen beleghaft nachgewiesen werden. Wenn ihr derlei Materialien gesammelt einkauft/bestellt, dann ist ja alles auf einem Beleg ?


Frage: Wir wollen Werkzeuge anschaffen. Allerdings können die aktuell nicht genau spezifiziert werden da die Anschaffung situativ notwendig ist. Kann man daher Anschaffung von Werkzeug mit einer anzunehmenden Summe im Kostenplan eingeben?
Antwort: Ja. Die tatsächlichen Anschaffungen müssen im Verwendungsnachweis angegeben und beleghaft erfasst werden. Siehe Verwendungsnachweis.


Frage: Müssen für die geplanten Ausgaben die üblichen "drei Angebote" eingeholt werden?
Antwort: Nein. Ihr stimmt laut Förderrichtlinie (VII 3) zu, die gewährten Mittel „wirtschaftlich und sparsam“ einzusetzen.


Frage: Ich möchte/muss eine Position löschen, wie mache ich das?
Antwort: Links im Dropdown-Menü einer Zeile "Förderbreich wählen" einstellen und den Inhalt rechts davon löschen.




5. Bewilligung


Frage: Wie lange dauert die Bewilligung eines Antrages?
Antwort: Einreichung=Bewilligung. Der Button „Antrag jetzt einreichen“ ist erst anklickbar, wenn alle erforderlichen Felder ausgefüllt und alle Nachweise bestätigt wurden.


Frage: Einreichung = Bewilligung. Also wenn alles förmlich stimmt, dann wird der Antrag genehmigt?
Antwort: Wenn der Antrag inhaltlich und formal passt, d.h. auch alle notwendigen Nachweise erbracht und positiv geprüft sind, kann der Button „Antrag jetzt einreichen“ angeklickt werden. Es erfolgt eine automatisch generierte Bewilligung und Benachrichtigung via E-Mail.




6. Ausgaben und Verwendungsnachweis


Frage: Wie muss die Rechnungsadresse bei Anschaffungen, Kursen usw. lauten? Muss die Rechnungsadresse die gemeinnützige Organisation sein, oder kann das auch eine Privatadresse sein?
Antwort: Die Rechnungsadresse sollte die der geförderten Einrichtung, d.h. der gemeinnützigen Organisation sein.


Frage: Für den Beleg mit Kontoauszug, müssen die Ausgaben (Überweisungen) direkt vom Konto der geförderten Initiative erfolgen?
Antwort: Im Bestfall ja.


Frage: In unserem Fall ist der Träger (Körperschaft d.ö.R.) an einem ganz anderen Ort. Wie muss die Rechnungsadresse lauten, wenn die Organisation vor Ort eine eigene Kassenführung hat?
Antwort: Im Regelfall sollte die Rechnungsadresse mit der beantragenden Organisation korrespondieren. Abweichungen sind im Verwendungsnachweis nachvollziehbar darzulegen.


Frage: In der Regel reicht als Beleg doch auch eine Quittung bei Barzahlung beim Kauf gebrauchter Geräte von Privatpersonen (z.B. über Kleinanzeigen), oder?
Antwort: Im Beispiel wäre eine solche Quittung Bestandteil einer Auslagenerstattung, die die geförderte Organisation an die Privatperson überweist, die den Kauf getätigt hat.


Frage: Angenommen ein Reparateur*in kauft Geräte ein, die Rechnung wird auf den Trägerverein ausgestellt. Bezahlt wird vor Ort in bar oder mit Kreditkarte der Reparateur*in. Die Auslagen werden dann vom Trägerverein der Reparateur*in erstattet per Überweisung. Dieses könnte auch bei Interneteinkauf so sein...  Ist das ok?
Antwort: Ja, sofern die Reparateur*in beim Trägerverein eine Auslagenerstattung einreicht und die Originalbelege beifügt.


Frage: Wenn der Kostenplan die maximale Fördersumme übersteigt, muss ich dann nur bis zu 3.000,--€ nachweisen oder über alles, was angegeben wurde?
Antwort: Nachgewiesen werden müssen Ausgaben bis zur Höhe der gewährten Förderung, d.h. maximal 3.000,--Eur


Frage: Inwiefern kann der Finanzplan noch geändert werden? (Wenn z. B. einzelne Posten günstiger sind als gedacht, kann die Restsumme umgewidmet werden auf weitere Posten?)
Antwort: Ihr könnt bis zu 20% der gewährten Förderung ohne vorherigen Änderungsantrag umwidmen. Im Verwendungsnachweis müsst ihr diese Umwidmung dann erläutern.


Frage: Muss die Beschaffung identisch mit der Antragsliste sein, oder darf es Abweichungen geben? Wenn ja in welchem Umfang?
Antwort: Ihr könnt bis zu 20% der gewährten Förderung ohne vorherigen Änderungsantrag umwidmen. Im Verwendungsnachweis müsst ihr diese Umwidmung dann erläutern.


Frage: Wir würden gern versuchen einige Werkzeuge etc. gebraucht zu erwerben. Da bekommt man mitunter ja nicht unbedingt eine Rechnung. Kann so etwas auch für den Nachweis irgendwo aufgenommen werden?
Antwort: Sämtliche Verausgabungen müsst ihr laut Förderrichtlinie VII 5 beleghaft nachweisen, d.h. ihr müsst dafür Sorge tragen, einen entsprechenden Nachweis für eine Zahlung zu bekommen (Quittung z.B.)


Frage: Ab wann können wir Geld ausgeben?
Antwort: Frühestens ab Zugang der Förderzusage. Idealerweise erst nach Mitteleingang.


Frage: Werden nicht alle Fördermittel verwendet oder verringern sich Anschaffungskosten, müssen sie zurückgezahlt werden?
Antwort: Nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.


Frage: Wenn das Geld nicht ausgegeben werden kann, d.h. es bleibt etwas übrig, da es günstiger zu erwerben war - Wie ist damit umzugehen?
Antwort: Nicht verwendete Mittel sind nach dem Bewilligungszeitraum zurückzuzahlen.


Frage: Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn nicht alles korrekt nachgewiesen werden kann?
Antwort: Ja.



7. Öffentlichkeitsarbeit


Frage: Wo soll der Förderhinweis BMUV aufgehängt werden?
Antwort: Dort, wo die Reparaturveranstaltungen stattfinden.


Frage: Ist eine öffentlichkeitswirksame Veröffentlichung der Förderung nicht sinnvoll oder auch notwendig?
Antwort: Mindestanforderung ist das Anbringen des Förderhinweises durch das BMUV gemäß Förderrichtlinie VII. Wenn ihr darüber hinaus darüber berichten wollt oder/und auch uns (anstiftung) als Unterstützerin nennen wollt, dann freuen wir uns (und das BMUV auch).


Frage: Ich finde das Logo-Paket nicht mehr. Wo finde ich das? 

Antwort: Das Logo-Paket wurde mit der automatisch erzeugten Förderzusage im Anhnag mitgesendet, ist im Backend unter "Förderantrag" zum Download hinterlegt oder kann HIER heruntergeladen werden.



8. Sonstiges


Frage: Haben wir eine Verpflichtung, Laufzettel für jede Reparatur zu führen und die Statistik zu bedienen?
Antwort: Nein. Der digitale Laufzettel ist ein Feature unserer Plattform, das ihr verwenden könnt, aber nicht müsst.

Förderrichtlinie